
Familienpflege ist ein Angebot für Familien mit Kindern unter 12 Jahren (in einigen Ausnahmefällen unter 14 Jahren), die kompetente Unterstützung in einer Krisensituation benötigen. Wir sorgen dafür, dass der geregelte Tagesablauf der Kinder erhalten bleibt, die hauswirtschaftliche Versorgung gesichert ist und die entstehenden Belastungen möglichst gut aufgefangen werden. Wir wissen: Ihr Wunsch ist, dass der vertraute Alltagsablauf für Sie und im Interesse der Kinder möglichst nahtlos und störungsfrei weitergeführt wird. Unsere Familienpflegerinnen sind qualifiziert, einfühlsam und erfahren. Sie unterstützen Sie gern und übernehmen die erforderlichen Aufgaben, selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen und Ihrer Familie.
Wir sorgen für Ihre Familie - Bei Abwesenheit der Mutter (z. B. Krankenhausaufenthalt, Kur)
- Unterstützung zeitweise überforderter Mütter oder Hausfrauen
- Ärztlich verordnete häusliche Ruhe (z. B. bei einer Risikoschwangerschaft)
- Chronische oder langwierige Erkrankungen
- Psychische Probleme
- Starke, psychische Belastungen, die zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes begleitende Hilfe erforderlich macht
- Besondere Belastung durch die Pflege alter, kranker oder behinderter Familienmitglieder
- Körperliche Beschwerden, die eine Haushaltsführung einschränken
Kinderbetreuung und Jugendhilfe
- Pflegen und Versorgen von Säuglingen und Kleinkindern
- Hausaufgabenbetreuung
- Erkrankte Kinder bei Berufstätigkeit der Eltern
- Begleitung in Schule oder Kindertagesstätten und die erforderlichen Termine mit den Kindern wahrnehmen
- Freizeitgestaltung
- Bei Abwesenheit oder Krankheit der Mutter
Wie bekomme ich Familienpflege?
- Durch eine ärztliche Versorgung bei gesundheitlichen Gründen
- Ein Arzt muss die Notwendigkeit des Einsatzes der Familienpflegerinnen attestieren
- Antragstellung auf Familienhilfe bei der Krankenkasse
- Jugendämter benötigen einen schriftlichen Nachweis der Krankenkassen, wenn diese die Leistungen nicht, bzw. nicht in ausreichendem Umfang, finanziert.
Wer übernimmt die Kosten? Unter bestimmten Voraussetzungen:
- Jugendamt
- Pflegekasse
- Versorgungsamt
- Beihilfestellen
Auf die Leistung der Familienhilfe besteht ein Rechtsanspruch, d. h., die Kosten werden von der jeweiligen Krankenkasse oder dem zuständigen Sozialamt übernommen, wenn Sie einen Antrag auf Haushaltsweiterführung stellen.
Selbstverständlich können alle unsere Leistungen
auch privat in Anspruch genommen werden.