Pflege bei Urlaub oder Verhinderung
Die Pflegeversicherung hat dazu beigetragen, dass immer mehr
Menschen ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Für viele Angehörige, die die
Pflege einer pflegebedürftigen Person übernommen haben, bedeutet dies, dass Sie
schon seit Langem auf die schönste Zeit des Jahres, die Urlaubszeit, und die
damit verbundene Erholung verzichten müssen.
Pflegende Angehörige sind jedoch erheblichen Belastungen
ausgesetzt. Daher ist es für sie sehr wichtig, sich selbst Freiräume zu schaffen,
um neue Kraft aufzutanken. Ein Urlaub ist für pflegende Angehörige das beste
Mittel, sich von den täglichen Anstrengungen zu erholen.
Voraussetzung ist aber eine sichere pflegerische und
betreuerische Versorgung der zu Pflegenden. Man weiß oft nicht, wer die Pflege
für diesen Zeitraum übernehmen soll. Im Rahmen der Pflegeversicherung besteht
die Möglichkeit.
Mit ihr können pflegende Angehörige eine umfassende
Versorgung sicherstellen. Die Leistungen umfassen: alle grund- und
behandlungspflegerischen Leistungen, täglicher Kontrollbesuch,
Mahlzeitenversorgung, hauswirtschaftliche Leistungen sowie Hausnotruf mit
24-stündiger Bereitschaft (optional). Die Leistungen werden mit den Patienten
und den pflegenden Angehörigen individuell zusammengestellt.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung bzw. die
finanziell darüber hinausgehenden Leistungen können, im Rahmen der sogenannten
Verhinderungspflege (Zusatzleistungen der Pflegekasse), vom Pflegedienst direkt
mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Verhinderungspflege kann auch als Zusatzleistung in Anspruch
genommen werden, ohne Auswirkungen auf die Auszahlung des Pflegegeldes.
Diese Möglichkeit ist vielen pflegenden Angehörigen und
Patienten unbekannt und wird somit ungenutzt dem Kostenträger geschenkt.